Kann man ein Boot ohne Führerschein chartern & fahren?

Jein!

Generell gilt auf See – sowie auf Binnengewässern eine Führerscheinpflicht (SBF Binnen, SBF See). Doch es gibt ausnahmen. Und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

  • Boote mit einer Nutzleistung bis max. 15 PS (11,03 kW) dürfen ohne Führerschein gefahren werden.
  • Boote und Yachten mit einer stärkeren Motorleistung (bis max. 12 km/h) dürfen in einigen Revieren mit einer Charterbescheinigung gefahren werden. Was genau das ist, erfährst du weiter unten im Text.
  • In Holland dürfen Boote zum Teil führerscheinfrei auf Binnengewässern gefahren werden, wenn sie eine Geschwindigkeit von 20 km/h und eine max. Länge von 15 Metern nicht überschreiten. Dabei kommt es auf das Fahrrevier an. Du möchtest mehr erfahren? Revierinformationen Niederlande

Dennoch darf nicht jeder führerscheinfreie Boote fahren. Für den Bootsführer gelten folgende Regeln: Ein Mindestalter von 16 Jahren, sowie körperliche und geistige Eignung. Er muss also die motorischen Fähigkeiten besitzen, das Boot verantwortungsbewusst zu führen.

Natürlich gibt es auch Vercharterer die für ihre Boote & Yachten einen gültigen Bootsführerschein oder eine gewisse Erfahrung voraussetzen.

Hier findet ihr einige Tipps für Charter-Einsteiger: Das erste mal ein Boot chartern. Was sollte ich wissen?

Der Charterschein

Die Charterschein ist eine behördlich anerkannte Bescheinigung, die das chartern und führen (auch ohne Sportbootführerschein) einer Yacht oder eines Hausbootes zulässt. Diese gilt nur für den einen Chartertörn und das ausgewiesene Gewässer. Außerdem besteht seine Gültigkeit nur während des Mietzeitraums. Wer regelmäßig Bootsurlaub machen möchte, sollte darüber nachdenken den Sportbootführerschein zu machen, denn die Charterbescheinigung wäre bei jedem Urlaub mit Zeitaufwand (min. 3 Stunden) und Zusatzkosten verbunden. Des Weiteren gibt es einige Auflagen die zu beachten sind. Dazu mehr im unteren Text. Vielmehr sollte man den Charterschein also zum „antesten“ dieser tollen Urlaubsform nutzen.

Voraussetzungen:

  • theoretische und praktische Einweisung (min. drei Stunden)
  • Die Boote dürfen maximal 15 m Länge haben.
  • Maximale Höchstgeschwindigkeit: 12 km/h
  • Maximal 12 Personen dürfen sich an Bord befinden

Zusätzliche Auflagen:

  • Tragen von Rettungswesten ist Pflicht (Alle Personen an Bord)
  • Fahren nur innerhalb der Fahrrinne (Betonnung)
  • Fahrverbot ab Windstärke 4.
  • Gefahren werden darf nur bei Tageslicht